Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und B2B-Klarstellung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Leistungen, die Christoph Bimmer, einzelkaufmännisch handelnd unter bsigned.de, Undeostr. 37, 85661 Forstinning (nachfolgend „Auftragnehmer"), gegenüber seinen Auftraggebern erbringt.

(2) Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen geschlossen. Der Auftraggeber versichert bei Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für künftige Vertragsverhältnisse und laufende Dauerschuldverhältnisse anzupassen. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht, den Änderungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht, gelten die bisherigen Bedingungen fort; in diesem Fall ist jede Partei berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens außerordentlich zu kündigen. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Gegenzeichnung eines Angebots durch den Auftraggeber oder durch die tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Schriftform im Sinne dieser AGB wird auch durch E-Mail gewahrt.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen

(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Je nach Art der beauftragten Leistung handelt es sich um Werkleistungen (z. B. Erstellung einer Website, Entwicklung einer Software, Einrichtung einer IT-Infrastruktur) oder um Dienstleistungen (z. B. laufender IT-Support, Managed Services, Beratung). Die Einordnung richtet sich nach der konkret geschuldeten Leistung.

(3) Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand sowie etwaige Terminverschiebungen zusätzlich in Rechnung zu stellen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Texte, Bilder, Zugangsdaten und sonstigen Unterlagen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Ansprechperson, die innerhalb angemessener Fristen verbindliche Entscheidungen trifft sowie Freigaben und Abnahmen erklärt.

(3) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Marken, Software u. a.) frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte eingeholt wurden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der erforderlichen Qualität nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Ein dadurch entstehender Mehraufwand wird nach dem jeweils gültigen Stundensatz des Auftragnehmers zusätzlich vergütet.

§ 5 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Die Einhaltung vereinbarter Fristen setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.

(3) Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Ausfall wesentlicher Vorlieferanten sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Hindernisse befreien den Auftragnehmer für die Dauer ihres Bestehens von den vereinbarten Fristen.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten alle Preise netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

(3) Anzahlung und Ratenzahlung: Bei Aufträgen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 2.500 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, folgende Zahlungsstruktur zu vereinbaren:

Die konkreten Meilensteine (z. B. „Fertigstellung Designphase", „Abschluss Entwicklungsphase", „Rollout in Produktivumgebung") werden im Angebot oder in einem gesonderten Projektplan definiert. Bei Aufträgen über 10.000 € netto kann der Auftragnehmer eine andere angemessene Ratenstaffelung mit ebenfalls konkret benannten Meilensteinen verlangen. Die Anzahlung ist vor Aufnahme der Leistungserbringung fällig; bis zu ihrem Eingang ist der Auftragnehmer nicht zur Leistung verpflichtet.

(4) Bei laufenden Dienstleistungen (z. B. Managed Services, Wartungsverträge) wird die Vergütung jeweils zum Monatsanfang im Voraus fällig.

(5) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung laufende Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen.

(6) Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten, die im Rahmen der Leistungserbringung anfallen, werden gegen Nachweis gesondert berechnet, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.

§ 7 Abnahme

(1) Werkleistungen werden nach Fertigstellung dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage, in Textform zu erklären oder festgestellte Mängel konkret und nachvollziehbar in Textform zu benennen.

(2) Erklärt sich der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist oder nutzt er die Leistung produktiv (z. B. durch Veröffentlichung einer Website, Einsatz einer Software im Echtbetrieb), gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen, die eine bestimmungsgemäße Nutzung erheblich einschränken. Die Verantwortung für die Rüge wesentlicher Mängel innerhalb der Frist nach Absatz 1 trifft den Auftraggeber.

(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden; sie sind nach Abnahme im Rahmen der Gewährleistung zu beheben.

§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) An allen vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Quellcode, Grafiken, Konzepte, Texte, Designs) verbleiben die Urheber- und sonstigen Schutzrechte beim Auftragnehmer.

(2) Standardmäßig erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung für die konkret beauftragten Arbeitsergebnisse ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches Nutzungsrecht zu dem Zweck, der sich aus dem Vertrag ergibt.

(3) Ausschließliche Nutzungsrechte an individuell für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. speziell entwickelte Software, individuelles Branding, maßgeschneiderte Designs) können gegen gesonderte Vereinbarung und eine zusätzliche Vergütung eingeräumt werden. Solche ausschließlichen Rechte bedürfen einer ausdrücklichen Regelung in Textform.

(4) Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Hosting-Anbieter, Agenturen und sonstige Dienstleister des Auftraggebers zum Zweck der vertraglich vorgesehenen Nutzung ist ohne gesonderte Zustimmung gestattet. Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Unterlizenzierung oder Überlassung der Arbeitsergebnisse an Dritte zur eigenen geschäftlichen Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(5) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, von ihm entwickelte Standardkomponenten, Bibliotheken, Frameworks, Konzepte und Methoden auch in anderen Projekten einzusetzen. Auch bei vereinbarter Exklusivität nach Absatz 3 erstreckt sich diese ausdrücklich nicht auf solche wiederverwendbaren Standardkomponenten.

(6) Integrierte Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Urheber. Der Auftragnehmer weist auf die eingesetzten Open-Source-Lizenzen auf Anfrage hin.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber und das realisierte Projekt zu Referenzzwecken (Portfolio, Website, Präsentationen) zu nennen, soweit der Auftraggeber dem nicht im Einzelfall in Textform widerspricht.

§ 9 Gewährleistung

(1) Für erbrachte Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mit folgenden Maßgaben:

(2) Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, bei Arglist oder bei Personenschäden.

(3) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform unter konkreter Beschreibung des Mangels zu rügen.

(4) Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl oder wird sie unmöglich, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(5) Für Dienstleistungen gelten die Vorschriften des Dienstvertragsrechts; eine Erfolgshaftung ist ausgeschlossen.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso unbeschränkt haftet er im Rahmen einer übernommenen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Haftungshöchstbetrag: Die nach Absatz 2 beschränkte Haftung ist der Höhe nach wie folgt begrenzt:

Der Haftungshöchstbetrag gilt nicht in den in Absatz 1 genannten Fällen der unbeschränkten Haftung.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Daten, Zugangsdaten, Kundendaten) auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einzusetzen, die zu entsprechender Vertraulichkeit verpflichtet werden.

§ 12 Datenschutz

(1) Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung unter bsigned.de/datenschutz/ zu entnehmen.

(2) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV). Der Auftragnehmer stellt auf Anfrage eine Muster-AVV zur Verfügung. Der Abschluss eines AVV ist Voraussetzung für die Aufnahme der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer.

(3) Der Auftragnehmer ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO und legt diese auf Anforderung offen.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Werkverträge enden mit Abnahme der vereinbarten Leistung.

(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge, Managed Services) werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung fortgesetzt verletzt.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Forstinning.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen ist Ebersberg. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

(5) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt, soweit sich in diesen AGB eine Regelungslücke zeigt.


Stand: April 2026